Suche
  • musikzimmer@gmail.com
  • 030 / 64837007
Suche Menü

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Das Musikzimmer erteilt den Unterricht in dem gewählten Fach durch geeignete MusiklehrerInnen.

2. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Musikzimmer Marcelo Berrini und dem Schüler bzw. seinem gesetzlichen Vertreter.

3. Unterrichtsort
Ort des Unterrichts sind die Räume des Musikzimmers in der Matternstr. 5 bzw. Straßmannstr. 36 oder in Räumlichkeiten, die vom Musikzimmer bestimmt werden.
Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Dozent und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollten Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung.
Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Pandemie, Natur-katastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).

4. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Unterrichtsvertrag wird mit einer Erstlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. In dieser Erstlaufzeit kann der Unterrichtsvertrag von beiden Seiten dreimal gekündigt werden: zum 30.04., zum 31.08. und zum 31.12.. Die Kündigung muss mindestens 4 Wochen vor den genannten Kündigungsterminen schriftlich der Musikschule mitgeteilt werden (per email an: musikzimmer@gmail.com oder per Post an: Musikzimmer, Matternstr. 5, 10249 Berlin). Bei Briefen gilt als Eingangsdatum der Poststempel, bei E-Mails das Eingangsdatum bei der Musikschule.
Rechtzeitig vor Ende der Erstlaufzeit erhält der Schüler ein Angebot für die Vertragsfortsetzung (unter Berücksichtigung der aktuellen Preisliste). Wird dieses Angebot vom Schüler nicht angenommen, so endet der Vertrag nach 12 Monaten automatisch.

5. Unterrichtszeit
Die Ferienzeiten des Landes Berlin gelten auch für die Musikschulen in Berlin. An gesetzlichen Feiertagen und schulfreien Tagen findet kein Unterricht statt. Die monatliche Zahlung des Unterrichtsentgelts bleibt während der unterrichtsfreien Zeit aber bestehen. Über Sonderregelungen werden die Schüler des Musikzimmers rechtzeitig informiert.

6. Unterrichtsaufnahme
Es besteht die Möglichkeit einer kostenpflichtigen „Schnupperstunde“. Mit Beginn der ersten Unterrichtsstunde muss der Vertrag in schriftlicher Form vorliegen.

7. Unterrichtsausfall
Erscheint ein Schüler nicht zum Unterricht wird diese Stunde nicht nachgeholt. Fällt Unterricht durch Gründe aus, die die Musikschule zu verantworten hat, werden die betroffenen Unterrichtseinheiten nachgeholt.

8. Vertretungen/Lehrerwechsel
Sollten unsere Lehrkräfte aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht unterrichten können, organisiert das Musikzimmer in Absprache mit den Lehrkräften eine Vertretung mit ebenfalls sorgfältig ausgesuchten Lehrkräften. Das Musikzimmer kann einen Lehrerwechsel aus didaktischen, organisatorischen oder anderen Gründen bestimmen. Der Tag und die Uhrzeit wird mit dem Schüler bzw. den Eltern des Schülers abgesprochen. Es besteht kein Anspruch auf außerordentliches Kündigungsrecht wegen Lehrerwechsels.

9. Entgelt
Das Unterrichtsentgelt ist ein Jahresentgelt, welches in 12 gleichen Monatsraten während des gesamten Schuljahres bezahlt wird. Das Entgelt muss per Dauerauftrag jeweils zum Beginn des Monats, in jedem Fall vor Erteilung der ersten Unterrichtsstunde, überwiesen werden.

10. Haftungsbeschränkungen
Ein Versicherungsschutz besteht ausschließlich in den Unterrichts- und Geschäftsräumen des Musikzimmers. Für eingebrachte Sachen wird keine Haftung übernommen.

11. Kurse/Workshops
Für spezielle Kurse und Workshops gelten individuelle Laufzeiten und Entgelte. Die Entgelte werden zu Beginn des Workshops oder Kurses fällig.

12. Entgelterhöhung
Eine betriebsbedingte und angemessene Entgelterhöhung wird von Musikzimmer zwei Monate vorher schriftlich mitgeteilt. Für diesen Fall wird ein Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der Erhöhung eingeräumt.

13. Datenschutz
Die Musikschule erhebt, speichert und verarbeitet die Angaben des Unterrichtsvertrags, jedoch nur im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses.
Diese Angaben werden teilweise an die Lehrkräfte weitergegeben. Die Lehrkräfte sind zur Beachtung des Datenschutzes verpflichtet.